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21.11.2012 – Arbeit und Soziales

Weiterentwicklung der Sozialwahlen

DGB beschließt Eckpunkte

Als Reaktion auf den Sozialwahlbericht 2011 (https://www.dgb.de/-/5yE). Der DGB-Bundesvorstand hat nun am  06.11.2012 die Eckpunkte „Soziale Selbstverwaltung systemgerecht weiterentwickeln. Anforderungen des DGB an die Reform der Sozialen Selbstverwaltung“ beschlossen. Hier der Link zu den Eckpunkten: Nach Ansicht von Bündnis 90 / Die Grünen müssen die Sozialwahlen bekannter und transparenter werden. Es ist erfreulich, dass der Abwärtstrend bezüglich der Wahlbeteiligung der vergangenen Jahrzehnte vorerst gestoppt ist. Die Wahlen der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung sind ein wesentlicher Bestandteil gelebter Demokratie. Sie sind in dieser Form international einzigartig.

Bei einer Wahlbeteiligung von aktuell nur 30 Prozent kann jedoch keine Zufriedenheit herrschen.

Es bedarf Anstrengungen, um die Sozialwahlen bekannter und sowohl die Listenaufstellung, als auch die Arbeit der Selbstverwaltung transparenter zu machen. Es sollte zudem geprüft werden, ob das Quorum zur Gründung neuer Kandidatenlisten nicht zu hoch ist.

Leider findet beim überwiegenden Teil der Sozialversicherungsträger eine so genannte Friedenswahl statt. Diese tritt immer dann ein, wenn weniger Bewerber auf der Wahlliste stehen, als Sitze in der Selbstverwaltung zu vergeben sind. Dies  ist nicht im Sinne demokratischer Entscheidungsmöglichkeiten.

Daher müssen wir nun auf der Grundlage der Erfahrungen sowie des Schlussberichts des Bundeswahlbeauftragten gemeinsam schauen, wie wir bei diesen Trägern zu einem Wettbewerb zwischen Kandidatinnen und Kandidaten kommen und die Sozialwahlen reformieren können.

Auch in unserem Antrag „Soziale Bürgerrechte stärken“ wird den Sozialwahlen als Ausdruck kollektiver Rechte von Nutzerinnen und Nutzern sozialer Leistungen ein hoher Stellenwert eingeräumt: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/070/1707032.pdf