22.11.2012 – Arbeit und Soziales
Heinrich Alt macht mit falschen Zahlen Wahlkampf gegen Hartz-IV-Empfänger
Zu den Äußerungen des Bundesagentur-Vorstandsmitglieds Heinrich Alt, höhere Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene machten aus uns ein ,,Volk von Transferbeziehern", äußere ich mich in einer Pressemitteilung.
Das menschenwürdige Existenzminimum ist dem Grunde nach unverfügbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Regelsatz-Urteil vom 9. Februar 2010 klar herausgestellt. Damit bemisst sich die Höhe des Existenzminimums weder am Lohnabstand noch an der Frage des Arbeitsmarktzugangs.Heinrich Alt macht mit seinen Äußerungen Stimmung gegen Hartz-IV-Empfänger. Das passt mit dem Gebot der Neutralität und Unabhängigkeit, das die Bundesagentur für Arbeit immer wieder betont, nicht zusammen. Es ist befremdlich, dass Alt nicht das Gespräch sucht, sondern sich offensiv und einseitig in der politischen Debatte positioniert. Völlig außer Acht lässt er die Wirkungen eines Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro. Ein Mindestlohn erhöht die Bereitschaft und den Anreiz, eine existenzsichernde
Arbeit aufzunehmen.
Die Erhöhung des Regelsatzes auf 420 Euro ist von uns solide berechnet. Die Zahlen basieren auf Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Hiernach kostet die reine Hartz-IV-Erhöhung 2,5 Milliarden Euro. Die Einführung eines Mindestlohns erspart nach Angaben des BMAS ALG II-Ausgaben in Höhe von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages ist in unserem Finanzkonzept eingeplant und wird über einen höheren Spitzensteuersatz ausgeglichen. Unser Finanzkonzept ist solide berechnet und in allen Punkten voll gegenfinanziert.
Hintergrund: Hier geht es zum Artikel in der Süddeutschen Zeitung: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/forderung-nach-erhoehung-der-hartz-iv-saetze-milliarden-fuer-die-menschenwuerde-1.1529831