27.11.2012 – Arbeit und Soziales
Grüne und SPD in den Ländern fordern Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Grüne bringen wortgleichen Entschließungsantrag aus dem Bundesrat zur Abstimmung in den Bundestag
Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2012 geurteilt, dass die Leistungssätze nach dem AsylbLG nicht vereinbar mit dem Grundgesetz sind und eine Zwischenlösung angeordnet, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung geschaffen hat. Die Grüne Bundestagsfraktion sieht sich durch das Urteil in ihren Forderung nach einer kompletten Abschaffung des Gesetzes bestätigt und wollen ihren entsprechenden Gesetzentwurf (17/1428) nun in der 48. KW abschließend beraten. Auf Initiative von Rheinland-Pfalz, Brandenburg, NRW, Bremen und Schleswig-Holstein befindet sich nun ein Entschließungsantrag zur Abschaffung des AsylbLG im Bundesrat (BR-Drucksache 576/12), der im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Mehrheit erhalten hat.Der nun vorliegende und im Kern inhaltsgleiche Entschließungsantrag wird auf Initiative der Grünen Bundestagsfraktion in der kommenden Sitzungswoche namentlich abgestimmt.