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27.11.2012 – Arbeit und Soziales

Höhere Verdienstgrenzen für Minijobber

Grüne kritisieren Anhebung von 400 auf 450 Euro
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag den schwarz-gelben Gesetzentwurf beschlossen, die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung - sogenannte Minijobs - ab dem 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro zu erhöhen. Zudem soll bei diesen Arbeitsverhältnissen die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Regel werden. Den Beschluss finden Sie hier: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a11/anhoerungen/2012/113_Sitzung/index.html Bevor sich Beschäftigte von der Zahlung eigener Beiträge in die Rentenversicherung befreien lassen, sollten sie sich über die Auswirkungen informieren. Hierauf weißt die Deutsche Rentenversicherung hin: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_94ED774E4323D6691639C682FF310793.cae03/Allgemein/de/Inhalt/4_Presse/infos_der_pressestelle/02_medieninformationen/01_pressemitteilungen/2012/2012_11_23_minijobs.html