Wahlrechtsausschluss beenden!
Sehr kontrovers debattierte der Bundestag gestern den Vorschlag meiner Fraktion, den Wahlrechtsausschluss im Zusammenhang mit einer Behinderung aufzuheben.
Hier können Sie sich die Debatte ansehen:
http://tinyurl.com/c93wmwt
Hier können Sie meine Rede lesen:
"Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
"Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat." So klar und deutlich steht es in Art. 38 des Grundgesetzes. Das aktive und passive Wahlrecht steht also grundsätzlich jeder Bürgerin und jedem Bürger zu.
Jedoch: Die Bundeswahlordnung und die Europawahlordnung setzen diese Bestimmung des Grundgesetzes nicht um. Sie schließen bestimmte Personengruppen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung vom Wahlrecht aus. Dies sind vor allem Menschen, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde. Ich möchte etwas konkreter erklären, was das bedeutet. Im Prozess der Erarbeitung unseres Gesetzentwurfes wurde mir berichtet, dass sich vor jeder Wahl Eltern behinderter Kinder wundern, warum ihr Kind - obwohl mittlerweile volljährig - keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat. Wenn sie dann erfahren, dass ihr Kind nicht wählen darf, da eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist, sind sie meist erstaunt und verärgert. Das finde ich verständlich. Im gesamten Verfahren zur Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten wird nämlich die Frage der Wahlfähigkeit weder geprüft noch erwähnt.
An dieser Stelle wundert man sich über die Antwort des Bundesinnenministers Friedrich auf einen Brief, den die Kollegin Ulla Schmidt geschrieben hat. Dort heißt es - ich zitiere aus dem Schreiben -: Deshalb ist ein Ausschluss vom Wahlrecht immer dann geboten, wenn eine Person aufgrund ihres gegenwärtigen individuellen körperlichen oder geistigen Zustandes unzweifelhaft keinerlei Einsichtsfähigkeit oder Verständnis dafür hat, worum es bei einer Wahl geht. Das offenbart zweierlei. Zum einen haben Sie nicht verstanden, dass das prüfungsabhängig ist. Die Prüfung findet aber gar nicht statt. Zum Zweiten zeigt es, dass Sie offensichtlich davon ausgehen, dass jemand, für den eine Betreuung in allen Angelegenheiten bestellt ist, keinerlei Einsichtsfähigkeit oder Politikverständnis hat. Das finde ich allerdings ziemlich übel. Setzen Sie sich doch einmal mit solchen Personen auseinander! Die können das nämlich bewerten. Das ist eine Frage der Kommunikation und der Zeit, die man für die politische Meinungsbildung von Personen mit sogenannter geistiger Behinderung aufbringen muss.
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert eine inklusive, partizipative und nichtdiskriminierende Ausgestaltung des Rechts auf politische Teilhabe. Der pauschale Wahlrechtsausschluss, den ich eben beschrieben habe, steht dazu in klarem Widerspruch.
Bereits im Sommer letzten Jahres habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin Ingrid Hönlinger in einem offenen Brief an alle parlamentarischen Geschäftsführer dazu aufgefordert, den Wahlrechtsausschluss im Zusammenhang mit einer Behinderung im interfraktionellen Dialog abzuschaffen. Wir haben bereits damals auf die widersinnigen Ergebnisse hingewiesen, die nach geltendem Recht möglich sind. So kann es nämlich sein, dass Menschen, die zur Entscheidung für eine politische Partei durchaus in der Lage sind, von der Wahl ausgeschlossen werden. Gleichzeitig bleibt für Personen etwa im fortgeschrittenen Stadium einer Demenz, wenn diese zuvor eine Vorsorgevollmacht erteilt haben und kein Betreuer bestellt ist, das Wahlrecht erhalten. In diesem Vergleich wird der diskriminierende Aspekt des pauschalen Wahlrechtsausschlusses überdeutlich.
Leider ist im parlamentarischen Prozess, auch bei der Erarbeitung des neuen Wahlrechts, nach unserem Brief nicht viel passiert. Wir möchten nun mit unserem Gesetzentwurf die Debatte weiter vorantreiben. Wir verstehen unseren Entwurf explizit als Vorschlag, an dem wir gerne gemeinsam mit Ihnen, den anderen Fraktionen, arbeiten wollen. Ich weiß, dass es in allen Fraktionen Kolleginnen und Kollegen gibt, die den Wahlrechtsausschluss im Zusammenhang mit einer Behinderung für nicht gerechtfertigt halten. Darum freue ich mich auf die parlamentarische Auseinandersetzung, in der wir hoffentlich noch bestehende Vorbehalte ausräumen und das Wahlrecht den Standards anpassen können, wie sie das internationale Recht der Behindertenrechtskonvention, die die Bundesrepublik ja ratifiziert hat, fordert. Vielen Dank."
Unten können Sie das Protokoll der Debatte und den Gesetzentwurf der grünen Fraktion herunterladen.