Mehr Leistungen für Contergangeschädigte?!
Über die Situation contergangeschädigter Menschen debattierte der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 1. Februar in einer Öffentlichen Anhörung.
Seit vielen Jahren machen contergangeschädigte Menschen darauf aufmerksam, dass ihnen ein würdevolles Leben kaum mehr möglich ist. Mit zunehmendem Alter verschlechtert sich ihre gesundheitliche Situation. Aufgrund dieser Probleme können viele von ihnen ihrer Berufstätigkeit nicht mehr nachgehen. Unterstützung im Alltag, die über viele Jahre von den Eltern geleistet wurde, ist in immer geringerem Ausmaß möglich, je älter die Eltern werden. Die Zahlungen, die Contergangeschädigte aus der Conterganstiftung erhalten, reichen bei weitem nicht aus, um den Bedarf an Assistenz, Therapien und Pflege zu sichern. Sie reichen nicht aus, um barrierefreien Wohnraum und Mobilität zu finanzieren.
Eine Studie der Universität Heidelberg hat in den letzten Jahren das große Ausmaß der körperlichen, psychischen und finanziellen Belastungen der Betroffenen sehr differenziert erhoben (Hier finden Sie Ergebnisse der Studie
http://tinyurl.com/ceeyhvz). Der Koalitionsausschuss beschloss am Abend vor der Öffentlichen Anhörung, 120 Millionen Euro für contergangeschädigte Menschen zur Verfügung zu stellen. Inwiefern sich diese Summe an den wissenschaftlich ermittelten Bedarfen der Geschädigten orientiere, blieb unklar. Ebenfalls ungeklärt ist, in welcher Form das Geld an die Geschädigten weitergegeben wird. Vor diesem Hintergrund befragten die Abgeordneten des Familienausschuss die geladenen Sachverständigen.
Die Studie belege die negativen Folgen der Kompensationsstrategien, die die Geschädigten zur Bewältigung ihres Alltags entwickelt haben, sehr eindrücklich, so Professor Dr. Dr. h.c. Andreas Kruse, Leiter des Heidelberger Forschungsprojekts. Eine substantielle Erhöhung der Conterganrenten sei unumgänglich. Wer die Selbstständigkeit und Teilhabe contergangeschädigter Menschen erhalten wolle, müsse ihren Assistenzbedarf vollständig abdecken. Darüber hinaus müsse sich das medizinisch-pflegerische Versorgungssystem besser auf die bestehenden Bedarfe ausrichten.
Fünf der geladenen Sachverständigen sprachen als Contergangeschädigte als Expertinnen und Experten in eigener Sache. Udo Herterich vom Interessenverband Contergangeschädigter NRW und Bianca Vogel berichteten von den unzähligen Untersuchungen, Operationen, Behandlungen und Therapien, denen sie Zeit ihres Lebens ausgesetzt waren. Für viele Contergangeschädigte war diese Form der Objektivierung traumatisch. Der Blick in die Zukunft sei aufgrund der unsicheren finanziellen Absicherung für viele Betroffene von Angst geprägt. Margit Hudelmeier vom Bundesverband Contergangeschädigter e. V. hob ausdrücklich hervor, dass sich aus den Handlungsempfehlungen Studie nun begründete Ansprüche der Geschädigten ableiten ließen. Die wissenschaftliche Untersuchung mache deutlich, dass es sich eben nicht um subjektive Begehrensvorstellungen handele. Andreas Meyer vom Bund Contergangeschädigter und Grünenthal Opfer e.V. betonte, die Geschädigten seien durch den Vergleich Anfang der 1970er Jahre enteignet worden. Es sei ihnen nicht möglich, die Firma Grünenthal in irgendeiner Form strafrechtlich zu verfolgen. Christian Stürmer vom Contergannetzwerk e.V. forderte für die Geschädigten eine Grundversorgung, die am Durchschnittseinkommen orientiert. Darüber hinaus seien Pauschalen für Heil- und Hilfsmittel notwendig.
Angesichts der negativen Erfahrungen, die viele Geschädigten mit medizinischen Untersuchungen bereits machen mussten, sei es nicht sinnvoll, zur Deckung des Bedarfs an Heil- und Hilfsmitteln alle Geschädigten noch einmal zu untersuchen, so Professor Dr. Klaus M. Peters, Chefarzt der Orthopädie der Rhein-Sieg Klinik und Leiter einer Studie zu Gesundheitsschäden, psychosozialen Beeinträchtigungen und Versorgungsbedarf von Contergangeschädigten aus Nordrhein-Westfalen. Eine erneute Einzelbegutachtung sei auch zu aufwendig und zeitintensiv. Stattdessen empfehlen sich Pauschalierungen, wobei man den Geschädigten die Möglichkeit lassen solle, auf eigenen Antrag nachträglich eine Einzelbegutachtung vornehmen zu lassen. Um die medizinische Versorgung der Geschädigten insgesamt zu verbessern, seien Kompetenzzentren, wie sie in der Heidelberger Studie empfohlen würden, sinnvoll. Da die Schulung des Personals einige Zeit in Anspruch nehmen werde, sollten bundesweit verteilt zeitnah etwa drei bis vier Zentren aufgebaut werden.
Aufbau und Zweck der Conterganstiftung waren ebenfalls Gegenstand der Debatte. So wies der Sachverständige Dr. Oliver Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte darauf hin, dass die Stiftung den ihr zugedachten Zweck, Rechtsfrieden herzustellen, nicht erfülle. Die Geschädigten fühlten sich durch die Stiftung nicht vertreten, als Schaltstelle zwischen Politik und den Betroffenen sei sie wenig funktional. Die gegenwärtige Rechtslage mache es unmöglich, Transparenz des Stiftungsgeschehens herzustellen. Vergleichbare Stiftungen seien wesentlich pluralistischer besetzt. Im Zuge einer Erhöhung der Renten sei bei der Neufassung des Conterganstiftungsgesetzes auch die Gestaltung der Stiftung entsprechend zu verändern. Die Geschädigten seien stärker zu beteiligen.