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29.04.2013 – Arbeit und Soziales

Bildung und Teilhabe für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland sicherstellen – Das Bildungs- und Teilhabepaket reformieren

Diese Forderung wurde am 25.04. im Plenum bekräftigt. Die Reden gingen zu Protokoll.
Hier können Sie meine Rede nachlesen:
In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Arbeit
und Soziales hat die Diskussion über das Bildungs- und
Teilhabepaket, BuT, einen neuen Tiefstand erreicht.
Auf der Tagesordnung stand die Berichterstattung
der Bundesregierung zur Inanspruchnahme des
Bildungs- und Teilhabepakets 2012. Aber das, was
Staatssekretär Dr. Brauksiepe den Mitgliedern des
Ausschusses vortrug, war eine Brüskierung. Keine einzige
Zahl wurde genannt. Seit nunmehr zwei Jahren
dreht und windet sich die Bundesregierung, weil sie
nicht einräumen will, was alle, die in der Praxis mit
dem BuT vertraut sind, einmütig beklagen: Das BuT ist
in seiner jetzigen Form ein bürokratisches Ungetüm,
das Kindern nur ungenügend Bildungs- und Teilhabeförderung
zuteil werden lässt.
Der kommunikative Umgang der Bundesregierung
mit dem BuT ist desaströs und zeigt zweierlei: Zum einen
scheint es die Bundesregierung nicht zu interessieren,
ob die Leistungen tatsächlich bei den anspruchsberechtigten
Kindern ankommen. Ministerin von der
Leyen hatte vor allem die mediale Inszenierung und
weniger die Bedürfnisse der Kinder im Sinn. Zum anderen
weigert sich die Bundesregierung, die offenkundigen
Konstruktionsfehler des BuT einzugestehen.
Dass die Bundesregierung die Zahlen zurückhält, die
ihr von den Ländern seit dem 31. März 2013 vorliegen,
hat vor allem einen Grund: Anhand der Zahlen lassen
sich die Fehlkonstruktionen des BuT nicht mehr verleugnen.
Nehmen wir das Beispiel Nordrhein-Westfalen, für
das mir die Zahlen vorliegen. In NRW wurden insgesamt
87,2 Millionen Euro aus dem BuT abgerufen, das
entspricht 60 Prozent der zur Verfügung gestellten
Mittel. Damit liegt NRW sowohl relativ als auch absolut
über dem Bundesdurchschnitt. Zum Überblick: Von
den 87,2 Millionen wurden die meisten Gelder, nämlich
36,2 Prozent, für die Mittagsverpflegung in Anspruch
genommen. 32,5 Prozent entfielen auf das
Schulbedarfspaket, und 19,8 Prozent wurden für
Schulausflüge und Klassenfahrten verausgabt. Die anderen drei Leistungsfelder des BuT, die Lernförderung,
die Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe
und die Schülerbeförderungskosten, machten zusammen
nur 10 Prozent aus.
Und ich frage mich: Wie kann es sein? Wie kann es
sein, dass 2,5 Millionen Kinder in diesem Land Anspruch
auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe haben,
aber nur gut die Hälfte der zur Verfügung gestellten
Mittel tatsächlich in Anspruch genommen wird?
Daran, dass teure Schulmaterialen oder auch Klassenfahrten
und Schulausflüge von Hartz-IV-Familien problemlos
selbst finanziert werden können, wird es wohl
kaum liegen. Oder nehmen wir die marginalen Abrufraten
bei der Lernförderung und den Leistungen zur
sozialen und kulturellen Teilhabe, die eigentlich das
Herzstück des Bildungs- und Teilhabepakets bilden
sollten: Sie kommen sicher nicht dadurch zustande,
dass Kinder aus bildungsfernen Familien oder Kinder
mit Migrationshintergrund keine Nachhilfe bräuchten
oder anders als andere Kinder nicht mit Freunden im
Verein Fußball spielen oder ein Instrument lernen
möchten. Und selbst bei der Mittagsverpflegung, die
von den Ländern insgesamt am stärksten in Anspruch
genommen wird – so das Ergebnis einer Abfrage des
Norddeutschen Rundfunks bei den Kommunen; wohlgemerkt:
des NDR, nicht des Ministeriums! –, muss
man doch fragen: Warum werden die Gelder auch hier
nicht voll ausgeschöpft? UNICEF hat im vergangenen
Jahr eine Studie zur Kinderarmut in den reichen Ländern
der Welt veröffentlicht. Ein Ergebnis dieser Studie
war, dass in Deutschland von 20 Kindern eines
keine warme Mahlzeit am Tag bekommt. Das sind fünf
Prozent der Kinder; aber die Gelder aus dem Bildungs-
und Teilhabepaket werden nicht genutzt.
Die Antwort auf all diese Fragen ist erschreckend
einfach: Die Hürden der Beantragung sind zu hoch,
und die Konzentration auf Sachleistungen geht an den
Erfordernissen der Praxis schlicht vorbei. Denn was
nützt der Zuschuss zum Mittagessen, wenn Schulen
keine Schulküchen haben und private Caterer wegen
der komplizierten Abrechnung zurückschrecken, sodass
überhaupt kein Schulessen angeboten wird? So
bleiben die Küchen kalt und die Mägen leer. Was nützen monatliche Zuschüsse zu Sportvereinen oder Musikschulen,
wenn der Zuschuss nur einen Bruchteil der
eigentlichen Kosten deckt und die Familien zusätzlich
25 bis 50 Euro im Monat selbst finanzieren müssen?
Pro Kind wohlgemerkt. Das Beispiel der Musikschulen
wird immer wieder angeführt: Dass Instrumentalunterricht,
selbst dann, wenn es sich um günstigen Gruppenunterricht
handelt, nicht unter 35 Euro pro Stunde
zu haben ist, ist keine Neuigkeit. Das war auch bekannt,
als die schwarz-gelbe Bundesregierung das Bildungs-
und Teilhabepaket geschnürt hat. Ähnlich absurd
und weltfremd sind die Vorgaben für die
Bewilligung von Lernförderung: Diese wird nur im
Fall einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung und
dann auch nur einmalig und kurzfristig gewährt. Dass
ein langfristiger Lernerfolg Kontinuität braucht, ist
landläufig bekannt. Mit maximal 35 Stunden pro
Schuljahr und Kind kann dieser nicht erreicht werden.
Selbst dann nicht, wenn der hohe Aufwand betrieben
wird und die Leistungen tatsächlich beantragt werden.
Die Bundesregierung rühmt sich, im Jahr 2012
knapp 900 Millionen für das BuT bereitgestellt zu haben.
Was sie dabei geflissentlich verschweigt, ist, dass
ein Großteil des Geldes – nämlich 159 Millionen Euro –
ausschließlich auf Verwaltungsmittel entfällt. Faktisch
ist es aber noch mehr. Tatsächlich schätzen wir anhand
der Zahlen des Verwaltungspersonals den Verwaltungsaufwand
auf mindestens 30 Prozent. Für die eigentlichen
Sachleistungen wurden also bestenfalls
716 Euro Millionen bereitgestellt. Eine sachgerechte
Verwendung der Mittel fordern wir Grünen seit langem.
In unserem Antrag „Das Bildungs- und Teilhabepaket
– Leistungen für Kinder und Jugendliche unbürokratisch,
zielgenau und bedarfsgerecht erbringen“
(Bundestagsdrucksache 17/8149) – wohlgemerkt dem
ersten zum Reformbedarf des BuT – haben wir die
Überführung der sogenannten Teilhabepauschale, des
Schulbasispakets und der Schülerbeförderung in den
monatlichen Regelsatz gefordert. Außerdem ist es aus
unserer Sicht notwendig, die Lernförderung unbürokratisch
zu gewähren und die tatsächlichen Kosten für
Schulausflüge und Klassenfahrten zu erstatten. Und
für das Mittagessen fordern wir eine Vereinfachung
der Abrechnung: Die Kostenübernahme muss den
Schulen, Horten und Kindertagesstätten direkt zukommen.
Der Änderungsbedarf am Bildungs- und Teilhabepakt
ist allgemein konsentiert. Vereine, Sozialverbände,
Stiftungen, Jobcenter, der Deutsche Landkreistag
und auch die Länder, sie alle sind sich einig: Der
Bürokratieaufwand muss reduziert und die Leistungsgewährung
so umgestaltet werden, dass die Leistung
bei den Kindern ankommt. Der Bundesrat hat einen
Gesetzentwurf zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
und anderer Gesetze (Bundestagsdrucksache
17/12036) vorgelegt. Der Paritätische
Wohlfahrtsverband hat Praktikerinnen und Praktiker
befragt und die Inanspruchnahme des Bildungs- und
Teilhabepakets evaluiert. Die kritische Praxisbilanz
nennt die drängenden Probleme konkret beim Namen
und macht Lösungsvorschläge. Die Vodafone Stiftung
Deutschland hat die Lernförderung bilanziert und einen
Zehn-Punkte-Plan zur Lernförderung vorgeschlagen.
Von allen Seiten werden der Bundesregierung die
Lösungen auf dem silbernen Tablett serviert. Aber
Ministerin von der Leyen zieht es vor, die Inanspruchnahme
selbst zu evaluieren und eine ehrliche Bewertung
des BuT weiter zu verzögern.
Wenn die Ministerin am kommenden Montag vor die
Presse tritt und anstelle der Zahlen aus den Ländern
die Ergebnisse einer vom BMAS in Auftrag gegebenen
Befragung präsentiert, dann wird sie wieder davon
sprechen, dass das BuT ein sozialpolitischer Erfolg ist.
Und wie schon beim Abschlussbericht des Instituts für
Sozialforschung und Gesellschaftspolitik werden die
Tatsachen sicher auch am 29. April 2013 wieder beschönigt
werden.
Frau von der Leyen hat heute im Plenum treffenderweise
Kurt Schumacher zitiert: „Politik beginnt mit
dem Betrachten der Wirklichkeit.“ Das sollte sie sich
selbst ins Stammbuch schreiben und die Zahlen, Fakten
und Bedürfnisse der Praxis, die ihr vorliegen, ernst
nehmen. Die Wirklichkeit von 2,5 Millionen Kindern
ist, dass sie besseren und umfassenden Zugang zu Bildung
und Teilhabe brauchen und dass das Bildungsund
Teilhabepaket in seiner derzeitigen Ausformung
dazu nur ungenügend beiträgt.