29.04.2013 – Arbeit und Soziales
Einbeziehung Gefangener in die Sozialversicherung
Strafgefangene sind aktuell weder renten-, kranken- noch pflegeversichert. Über die Schließung dieser Lücke wurde am 25.04.2013 debattiert. Die Reden gingen zu Protokoll.
Hier können Sie meine Rede nachlesen:Es zählt zu den Grundsätzen des Sozialstaats, dass
der Staat „für Gruppen der Gesellschaft, die aufgrund
ihrer persönlichen und sozialen Entfaltung behindert
sind“, Vor- und Fürsorge trägt. Ganz im Geiste dieser
sozialen Verantwortung des Staates für seine Bürger
wurde 1976 eine Änderung des Strafvollzugsgesetzes
beschlossen. Sie sah vor, die Arbeit von Inhaftierten
neu zu bewerten. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers
sollte die Arbeitspflicht im Strafvollzug zukünftig
nicht – mehr – als Strafe gelten, sondern die berufliche
Integration der Strafgefangenen fördern und sie
darin unterstützen, sich nach Verbüßung der Haftzeit
eine wirtschaftliche Existenzgrundlage zu schaffen.
Als wesentliche Punkte dieser Neubewertung waren
zum einen eine bessere Vergütung vorgesehen, die derjenigen
in Freiheit vergleichbar sein sollte; zum anderen
sollten die arbeitenden Häftlinge umfassend in die
Sozialversicherung einbezogen werden. Dieser Beschluss
wurde 1976 gefasst; allerdings ist keiner der
beiden Punkte bislang umgesetzt. Damals wie heute
erhalten Strafgefangene und Sicherungsverwahrte einen
Minimallohn von wöchentlich 100 Euro. Und damals
wie heute sind Strafgefangene und Sicherungsverwahrte
trotz Erwerbsarbeit weder kranken-, pflege noch
rentenversichert.
Dass ein entsprechendes Bundesgesetz bislang
nicht zustande kam, ist dem Widerstand der Länder geschuldet.
Im Bundesrat wurde die Einbeziehung der
Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung
mit Verweis auf die finanziellen Belastungen der Länderhaushalte,
die als Träger des Strafvollzugs die Beiträge
anteilig übernehmen müssten, abgelehnt. Die
Kosten, die auf die Länder für eine Einbeziehung von
Strafgefangenen in die Rentenversicherung zukämen,
würden sich auf jährlich 160 Millionen Euro belaufen.
Noch einmal 100 Millionen Euro fielen jährlich für
eine angemessene Entlohnungshöhe an – eine vergleichsweise
geringe Summe, stellt man ihr die Kosten
gegenüber, die dadurch entstehen, dass viele ehemalige
Häftlinge – vor allem diejenigen mit langen Haftzeiten
– mit dem Eintritt ins Rentenalter auf Leistungen
aus den Sozialkassen angewiesen sind.
Abgesehen davon, dass die Blockadehaltung der
Länder eine finanzielle Milchmädchenrechnung ist,
bedeutet der seit 37 Jahren währende Ausschluss von
Strafgefangenen aus der gesetzlichen Renten-, Kranken-
und Pflegeversicherung vor allem eine Bankrotterklärung
an das Sozialstaatsprinzip. Ihr Ausschluss
widerspricht der staatlichen Vor- und Fürsorgepflicht.
Indem Gefangene für ihre Arbeit, die sie als Pflichtarbeit
in Eigenbetrieben der Strafvollzugsanstalten
oder assoziierten Unternehmen leisten, weder angemessen
entlohnt noch sozial abgesichert werden, ist
das Verbüßen einer Freiheitsstrafe nicht allein ein
Freiheitsentzug für einen bestimmten Zeitraum, sondern
straft die Betroffenen auch über ihren Haftaufenthalt
hinaus. Damit widerspricht die Praxis zwei eisernen
Grundsätzen des Strafvollzugs: Erstens dem Gebot, dass eine Haftstrafe über die eigentliche Haftdauer hinaus
keine negativen Folgen für die Betroffenen haben
darf. Greift man allein die fehlende Einbindung in die
Rentenversicherung heraus, so wird deutlich, dass genau
das aber der Fall ist. Da während der Zeit der
Strafhaft keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
gezahlt werden und diese Zeit auch nicht als
Berücksichtigungs-, Anrechnungs- oder Zurechnungszeit
gilt, führt die Haft trotz Heranziehung zur Arbeit
dazu, dass Teile der Lebensarbeitszeit für die Altersvorsorge
entfallen. Neben Einbußen bei der Rentenhöhe
scheitern Rentenansprüche so auch an der Nichterfüllung
von Wartezeiten. Durch den Ausschluss aus
der Rentenversicherung kann die Anwartschaft auf
eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wegen
der Nichterfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen
Voraussetzungen verloren gehen.
Zweitens steht der Umgang mit den Inhaftierten im
Widerspruch zum Grundsatz der Resozialisierung. Wir
wissen um die Bedeutung der Arbeit für Kriminalprävention,
Straffälligkeit und Resozialisierung. Die Wertschätzung,
die Strafgefangene für ihre Arbeit erfahren,
ist wichtig. Allerdings erschwert es die geringe Entlohnung,
Schulden zu tilgen, Angehörigen Unterhalt zu
leisten oder Rechtstitel der Opfer zu begleichen. Die
Schuldenlast, die viele Strafgefangene drückt, kann
während der Haftzeit kaum gemindert werden, und
das, obwohl Schuldenfreiheit die Chancen für ein Leben
ohne Straftaten deutlich erhöht.
Ein echter Neuanfang ist – insbesondere nach längerer
Haft – ohnehin schwer. Wer das Ziel der Resozialisierung
von Strafgefangenen wirklich ernst nimmt,
der sollte ihnen die Möglichkeit geben, während der
Haftzeit „reinen Tisch“ zu machen – und zwar auch in
finanzieller Hinsicht –, um eine realistische Aussicht
auf gelingende Rückkehr in die Gesellschaft zu haben.
Noch ein Wort zum Sozialstaatsprinzip, mit dem ich
meinen Redebeitrag eingeleitet habe: Hinter ihm steht
das politische Bekenntnis, jedem Einzelnen den Status
als Bürger zuzugestehen. Der Ausschluss von Strafgefangenen
und Sicherheitsverwahrten fällt hinter diesen
Grundsatz zurück. Die Linke betont in ihrem Antrag
die Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten;
das unterstützen wir Grünen. Allerdings
hat die Einbeziehung von Strafgefangenen in
die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung noch
eine andere, man könnte sagen, symbolische Dimension.
Es geht um die Integration in die soziale Sicherung,
und zwar als vollwertige Bürger, unabhängig davon,
ob sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind
oder nicht. Unstrittig ist, dass Rechtsverstöße strafbewehrt
verfolgt werden müssen und dass – wo dies möglich
ist – ein Ausgleich zwischen Tätern und Opfern
erfolgen muss. Unstrittig ist aber auch, dass Rechtsverstöße
keine Ungleichbehandlung rechtfertigen, wie
sie derzeit – und, ich betone das noch einmal, seit inzwischen
37 Jahren – betrieben wird.