Debatte um die Leistungsfähigkeit der geförderten privaten Altersvorsorge. Warum die Argumentation der Rentenversicherung in die Irre führt:
Zum Hintergrund:
Die Rentenversicherung hat gestern eine auf Modellrechnungen basierende Studie veröffentlicht, laut der sich das Riestersparen für spezifische Bevölkerungsgruppen auszahle, darunter auch GeringverdienerInnen. Damit widersprach sie ausdrücklich den Ergebnissen einer ebenfalls vor kurzem publizierten Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und der Freien Universität Berlin.
Meine Pressemitteilung:
Dank der staatlichen Zulagen lohnt sich Riestersparen für Geringverdienende insbesondere mit Kindern durchaus – gesetzt den Fall, dass sie später eine Rente oberhalb der Sozialhilfeschwelle erhalten. Klar ist aber auch: Die Kapitalrenditen von vier Prozent und mehr, wie sie bei Einführung der Riester-Rente vorausgesagt wurden, sind dennoch illusorisch. Zudem sollte die geförderte private Altersvorsorge nicht nur wenigen, sondern allen zukünftigen Rentnerinnen und Rentnern ein auskömmliches Einkommen ermöglichen, da ja im Zuge der Riesterreform das Rentenniveau für alle Versicherten abgesenkt wurde. Genau dieses Ziel ist nicht erreicht: Zu gering ist die Inanspruchnahme gerade auch unter GeringverdienerInnen, zu hoch sind die Kosten, zu gering die durchschnittlichen Renditen. In der bisherigen Form ist Riester gescheitert. Wir sollten unsere Augen vor den großen Problemen nicht verschließen: Wir brauchen einen klaren Neustart in der privaten Altersvorsorge – mindestens in Form eines öffentlich verwalteten Basisprodukts.
Die Rentenversicherung hat jüngst methodische Zweifel an der gerade veröffentlichten Studie des DIW und der Freien Universität Berlin angemeldet. Nun arbeitet sie selbst mit einer durchaus fragwürdigen Argumentation. Besonders das über die dpa verbreitete Rechenexempel, nach dem ein Mann mit Einkünften in Höhe von einem Viertel des Durchschnittseinkommens mit einer Riester-Rendite von 5,9 Prozent rechnen könne, wird dem soliden Ruf der Rentenversicherung nicht gerecht. Wer ein Bruttogehalt von monatlich 730 Euro erhält und zudem Kinder versorgen muss, bezieht zwangsläufig ergänzendes Arbeitslosengeld II. Wird die Riester-Rente dann eventuell auf die Grundsicherung im Alter angerechnet, sind die Sparbeiträge quasi verloren – eine Rendite von „minus 100 Prozent“.
Der Linke zur DIW-/FU Berlin-Studie:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000022677
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