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28.11.2012 – Inklusion

Aussicht auf Verbesserungen bei langfristigem Heilmittelbedarf

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der letzten Woche ein Merkblatt zu den Indikationen verabschiedet, bei denen ein vereinfachtes, einheitliches und damit beschleunigtes Verfahren für die Genehmigung von langfristiger Heilmittelbehandlung erreicht werden soll.
Eine erneute Überprüfung des Behandlungsbedarfs ist bei den im Merkblatt gelisteten Indikationen (darunter auch die Conterganschädigung) nicht nötig. So soll eine langfristige Heilmittelbehandlung ohne Unterbrechungen möglich werden. Ärztinnen und Ärzte können im Rahmen des genehmigten langfristigen Heilmittelbedarfs Verordnungen ausstellen, ohne dass diese Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind. Das Merkblatt soll zu einem späteren Zeitpunkt auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Weitere Informationen sowie das Merkblatt finden Sie hier: http://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/462/