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»Ich will, dass unsere Gesellschaft zusammenhält. Dazu gehört für mich, allen Menschen das Mitmachen zu ermöglichen – und zwar gleichberechtigt und selbstbestimmt.«

Markus Kurth – Leitgedanke Arbeit & Soziales » lesen

Grüne Sozialpolitik hat zum Ziel, allen Menschen unabhängig von Zuschreibungen nach Alter, Herkunft, körperlicher, intellektueller oder psychischer Beeinträchtigung, Religion, Geschlecht bzw. sexueller Identität und sozialer Herkunft die freie, gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Deswegen stellen wir ausnahmslos alle Menschen mit ihren Potentialen und Bedürfnissen nach Beteiligung in den Mittelpunkt unserer Politik. Neben der Absicherung großer Lebensrisiken wie „Alter“, „Krankheit“ oder „Arbeitslosigkeit“ sorgen wir uns selbstverständlich um Menschen mit Bedürfnissen, die weit vielschichtiger sind. Kinder in armen Haushalten haben oft mehr als „nur“ das Problem geringer finanzieller Mittel. Sie sind öfter krank, haben nur bedingt Zugang zu gesunder Ernährung oder angemessener Freizeitgestaltung. Vielfältige Hindernisse stehen der Entwicklung ihrer Potentiale entgegen.

Alleinerziehende Eltern ohne Berufsabschluss benötigen nicht nur eine Qualifikationschance, sondern neben einer adäquaten Kinderbetreuung auch oftmals eine Begleitung nach einer Jobvermittlung. Die Beispiele von Personen mit höherem und komplexerem Unterstützungsbedarf ließen sich fortsetzen. Doch ob geduldete und anerkannte Flüchtlinge mit ihren Verständigungsproblemen, ob chronisch kranke Personen mit einer Erwerbsminderung oder ob Menschen mit psychischen Erkrankungen: Wir sorgen uns um deren Absicherung und eröffnen vor allem ihnen Teilhabemöglichkeiten.

Eine solcherart verstandene Sozialpolitik hat neben dem Selbstzweck einer humanen, inklusiven Gesellschaft den Vorteil, politisch stabilisierend und volkswirtschaftlich stimulierend zu wirken. Denn eine Gesellschaft, die grundsätzlich jede und jeden einbezieht, lernt auch deren Potentiale kennen, lernt sie einzusetzen und verzichtet nicht wie selbstverständlich auf die Leistungskraft eines Teils der Bevölkerung.

22.12.2010 – Arbeit und Soziales

Bildungs- und Teilhabeleistungen gelten ab dem 1.1.2011 - ALG II-EmpfängerInnen können Anträge stellen

Der Bundesrat hat die Arbeitslosengeld II-Reform in seiner Sitzung vom 17.12.2010 abgelehnt. Auch wenn das von der schwarz-gelben Bundesregierung vorgelegte Gesetz, das wir aus guten Gründen im Bundestag abgelehnt haben, nicht zu Jahresbeginn in Kraft tritt, besteht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht ab dem 1.1.2011 ein Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.

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